DSGVO-konformes E-Mail-Tracking im Jahr 2026

TraXmark Team · 12.8.2026

DSGVO-konformes E-Mail-Tracking im Jahr 2026

Die EDPB-Leitlinien 2/2023 unterwerfen Tracking-Pixel und getrackte URLs klar dem ePrivacy-Recht. „DSGVO-konform" als Werbeslogan reicht nicht — es braucht echte Mechanismen.

Was konformes Tracking wirklich erfordert

  • Einwilligungsnachweise: Quelle und Zeitstempel jeder Einwilligung
  • Empfänger-Privatsphäreportal: Opt-out vom Tracking, Datenexport, Löschersuchen
  • Datenminimierung: pseudonymisierte IPs, keine E-Mail-Adressen in Tracking-Tokens oder URLs
  • Aufbewahrungsfristen: Rohereignisse zeitlich begrenzt, danach aggregiert oder gelöscht
  • Transparenz: Empfänger müssen über das Tracking informiert werden

Wie TraXmark das umsetzt

Jedes Ereignis wird beim Eingang pseudonymisiert. Tokens enthalten keine PII. Suppression-Listen werden vor jedem Versand beachtet, und das Privatsphäreportal bedient DSGVO Art. 15/17 per Self-Service.

Tracking, das Privatsphäre respektiert, ist keine Einschränkung — es ist das Produkt.